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Arbeitszeitkonto

Im Arbeitszeitkonten wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit abgeglichen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zu führen. Die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche beträgt (z. B.) 12 Stunden pro Woche. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr als 12 Stunden pro Woche bzw. 52 Stunden pro Monat, wird die darüber hinausgehende Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, in Phasen, in denen weniger Arbeit anfällt, werden die weniger geleisteten Stunden mit dem Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto verbucht. Sofern Beschäftigungsbeginn  oder -ende im laufenden Monat erfolgt wird anteilig nach Kalendertagen berücksichtigt.

Bezahlt wird immer die Vergütung für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Ein Pluskontostand bedeutet daher einen Leistungsvorschuss des Arbeitnehmers.

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